Unsere Leistungen umfassen die Erfassung, Bewertung, Klassifizierung nach EAK (Europäischem Abfallkatalog) und die Organisation der Verwertung/Entsorgung der Abfälle.
Weiterhin werden die behördlichen/gesetzlichen Anforderungen an die Einstufung und die Dokumentation umgesetzt. Aufgrund der geowissenschaftlichen Erfahrungen können vielfach kostengünstige Verwertungsmöglichkeiten aufgezeigt und genehmigungsfähig projektiert werden.
Dafür planen und führen wir nicht nur die Probenahme der Abfälle aus, sondern erstellen Ihnen auch abfalltechnische Gutachten und Konzepte. Bei der Entsorgung selbst unterstützen wir Sie im Zuge der Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV).
Darüber hinaus können die ermittelten und aufbereiteten Daten unterschiedlichster Herkunft und Genese zusammengeführt und für projektspezifische Fragestellungen miteinander verknüpft und interpretiert werden. Gerade für komplexe Projekte und/oder Vorhaben mit einer Vielzahl äußerer Einflüsse (z. B. im urbanen Raum) können sich aus dieser Datenverknüpfung und –aufbereitung vielfältige Potentiale in Hinblick auf Optimierung des Leistungsumfangs, von Bau-/Planungszeiträume sowie Kosten ergeben.
Die gbm betreut ebenfalls Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS524 (ehemals BGR128). Hierbei werden die Arbeits- und Sicherheitspläne konzeptioniert, i.d.R. als Beilage für die Ausschreibungsunterlagen.
Besonders ältere Bauwerke aus dem 19. und 20. Jahrhundert weisen eine Vielzahl an Gefahrstoffen auf. Bei Abbrucharbeiten oder Sanierungsmaßnahmen werden diese Stoffe mit humantoxilogischer Wirkung freigesetzt und können so der Gesundheit schaden. Die bekanntesten Beispiele sind asbesthaltige Bauteile, alte Mineralwollisolierung oder teerhaltige Abdichtungen.
Wir bieten Ihnen hinsichtlich des sogenannten Sick-Building-Syndroms, ähnlich der Altlastenuntersuchungen, Erkundungs- und Beratungsleistungen bis hin zur Begleitung der Ausführungsmaßnahmen an.
Bausubstanz
Altlasten und Altablagerungen
Aufgrund der Entwicklung der Gesetzgebung mit der dazugehörigen Rechtsprechung ist es heute für potentielle Grundstückserwerber, für Grundstückseigentümer, deren Grundstück gewerblich genutzt wird, aber auch für Grundstücksverkäufer und Immobilienmakler von zunehmender Bedeutung, wie die Grundstücksobjekte unter dem Aspekt der Umweltschutzgüter (Boden, Luft, Wasser) bewertet werden.
Bei unvollständiger oder unzureichender Kenntnis des Ist-Zustandes obengenannter Schutzgüter und unklaren Vertragsformulierungen können öffentliche und privatrechtliche Haftungsansprüche gegen den Käufer/Verkäufer mit erheblichen Kosten für eine Sicherung oder Sanierung der Altlast entstehen.
Das Leistungsspektrum im Bereich der Altlasten umfasst daher die Erkundung und die Bewertung dieser sowie die Planung, die Überwachung und die Dokumentation von Sanierungsmaßnahmen. Besonders an Standorten wie Tankstellen, Deponien, Industriehallen und Umschlagsplätzen können Schadstoffe in den Untergrund gelangen, wodurch Boden, Luft und Grundwasser erheblichen Belastungen ausgesetzt werden. Hier weist gbm einen umfassenden Erfahrungsschatz aus einer langjährigen Durchführung von verschiedensten Projekten auf.
Neben dem Führen und Pflegen konventioneller Abfallregister anhand von Transport- und Wiegedokumenten begleiten wir auch das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für gefährliche und nichtgefährliche Abfälle. Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens treten wir in der Rolle des Bevollmächtigten Erzeugers auf. Auf Wunsch vertreten wir auch Baufirmen in der Rolle des Entsorgers, sofern die gewählten Entsorger am elektronischen Abfallnachweisverfahren nicht teilnehmen und der Vorhabensträger dies fordert.
Die gbm verfügt über Betreibernummern nach § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung der Genehmigungsbehörden an den jeweiligen Standorten.
Die gbm verfügt über eine behördliche Erlaubnis für Händler und Makler von gefährlichen Abfällen gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Großprojekt Stuttgart – Ulm, PFA 1.2, Aushub Voreinschnitt Fildertunnel; lagenweise Bereitstellung von gebanktem Felsaushub mit geogener Hintergundbelastung zur Beprobung und weiteren Verwertung bzw. Aufbereitung in der Örtlichkeit
Betreuung von Bauvorhaben und Aushubmaßnahmen aller Art; Durchführung von Haufwerksbeprobungen nach LAGA PN98 / DIN 19698 sowie länderspezifischen Anforderungen an den Laborparameterumfang, einschließlich der gutachterlichen Charakterisierung der Masse
Die gbm übernimmt die vollständige Bandbreite der Beprobung und gutachterlichen Auswertung von festen Abfällen, insbesondere Bodenaushub-, Tunnelausbruchs-, Abbruch- sowie Altschottermassen. Die Beprobungen erfolgen auf Wunsch in-situ, am Haufwerk oder im Stoffstrom. Im Falle des Altschotters auch an Schürfen im Schwellenfach.
Die gutachterliche Beprobung und Charakterisierung von Bausubstanz erfolgt nach länderspezifischen Vorgaben. Beim selektiven Rückbau von Gebäuden und Anlagen steht ferner die sortenreine Bereitstellung der Abfälle im Fokus. Hier stehen wir dem Bauherren und Abbruchunternehmen vor Ort beratend zur Seite.
Die gbm verfügt über die Sach- und Fachkunde für Asbest (Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten nach TRGS519). Eine Genehmigung der Beprobung asbesthaltiger Baustoffe und gutachterlichen Betreuung von Abbrucharbeiten der für den Standort Ettlingen zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde liegt vor.
Die gbm verfügt über die Sach- und Fachkunde nach TRGS524 (ehemals BGR128) für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, sowie der DGUV-Regel 101-004, Anlage 6B, für Gebäudeschadstoffe.
gbm Gesellschaft für Baugeologie und
-meßtechnik mbH Baugrundinstitut
Pforzheimer Str. 128b
76275 Ettlingen
Telefon +49 (0) 7243 7632-0
Telefax +49 (0) 7243 7632-50
E-Mail: [email protected]
Internet: gbm-baugrundinstitut.de